Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht:

 

1. der versicherten Person (Fahrer/in)
Dieser Versicherungsschutz gilt bei der Teilnahme an Motorsportveranstaltungen auf abgesperrten Rennstrecken innerhalb Europas.
Der Versicherungsschutz gilt subsidiär zu eventuell bestehenden Privathaftpflichtversicherungen und/oder Veranstalterhaftpflicht-Versicherungen.

 

2. Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände werden von allen Ersatzansprüchen freigestellt, die aus Anlass der Veranstaltung
aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder von Dritten erhoben werden. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche
der Fahrer, Fahrzeughalter und –Eigentümer untereinander. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, etwaige Ansprüche ohne vorherige Zustimmung
des Veranstalters zu befriedigen. Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt. Geltungsbereich ist Europa.

Versicherungssummen:

 

Motorsporthaftpflicht                  Variante 1              Variante 2
Personenschäden je Ereignis       500.000,-- EUR       1.000.000,-- EUR
max. für die einzelne Person       150.000,-- EUR          300.000,-- EUR
Sachschäden                             200.000.-- EUR          400.000,-- EUR
Vermögensschäden                      20.000,-- EUR           40.000,-- EUR
Jahresbeitrag
inkl.19% Versicherungssteuer          275,00 EUR              490,00  EUR

Hier Online beantragen oder den Antrag ausfüllen:

Antrag Motorsporthaftpflicht Versicherung
Antrag Motorsport Haftpflichtversicherun
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