Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht:

 

1. der versicherten Person (Fahrer/in)
Dieser Versicherungsschutz gilt bei der Teilnahme an Motorsportveranstaltungen auf abgesperrten Rennstrecken innerhalb Europas.
Der Versicherungsschutz gilt subsidiär zu eventuell bestehenden Privathaftpflichtversicherungen und/oder Veranstalterhaftpflicht-Versicherungen.

 

2. Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände werden von allen Ersatzansprüchen freigestellt, die aus Anlass der Veranstaltung
aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder von Dritten erhoben werden. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche
der Fahrer, Fahrzeughalter und –Eigentümer untereinander. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, etwaige Ansprüche ohne vorherige Zustimmung
des Versicherers zu befriedigen. Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt. Geltungsbereich ist Europa.

Versicherungssummen:

 

Motorsporthaftpflicht                 

EUR      7.500.000,-- Personenschäden je Ereignis   

EUR      1.300.000,-- Sachschäden 

EUR         400.000,-- Sachschäden an Teilnehmern untereinander 

EUR           50.000,-- Vermögensschäden 

 

Jahresbeitrag zzgl.19% Versicherungssteuer 500,00 EUR

Hier Online beantragen oder den Antrag ausfüllen:

Antrag Motorsporthaftpflicht Versicherung
Antrag Motorsport Haftpflichtversicherun
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